Beschluss (EU) 2016/1351 des Rates vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG · TITEL III, KAPITEL 5
Die Artikel 59 bis 67 gelten vorbehaltlich der in den Artikeln 113 und 114 vorgesehenen Abweichungen entsprechend.
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