Art. 114 32016D1351
Abweichend von Artikel 64 Absatz 3 dürfen die Einrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 63 Absatz 1 und die Wiedereinrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 63 Absatz 2 nicht niedriger sein als
Abweichend von Artikel 64 Absatz 3 dürfen die Einrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 63 Absatz 1 und die Wiedereinrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 63 Absatz 2 nicht niedriger sein als