Beschluss (EU) 2016/1351 des Rates vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG · TITEL III, KAPITEL 5
Die Grundgehälter werden nach der Tabelle in Artikel 93 der BBSB der Europäischen Union festgesetzt:
Art. 113 32016D1351Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen