Art. 170 32016D1351
Die Bezüge eines Sonderberaters werden zwischen diesem und der Anstellungsbehörde unmittelbar vereinbart. Der mit einem Sonderberater geschlossene Vertrag gilt für eine Dauer von höchstens zwei Jahren mit einer Höchstzahl an Tagen. Der Vertrag kann verlängert werden.
Beabsichtigt die Agentur die Einstellung eines Sonderberaters oder die Verlängerung seines Vertrags, so legt sie dem Lenkungsausschuss einen entsprechenden Vorschlag unter Angabe der Höhe der für den Sonderberater vorgesehenen Bezüge, der Aufgabenbeschreibung, der Gründe für den Vorschlag und weitere relevante Informationen vor.Die Agentur kann den Vertrag abschließen, sofern der Lenkungsausschuss nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Informationen nach Unterabsatz 1 etwas anderes beschließt.
Die Anstellungsbehörde erlässt die detaillierten Vorschriften zur Umsetzung dieses Artikels.