Art. 30 32016D1352
Gemäß Artikel 26 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2015/1835 können die zu Ad-hoc-Projekten oder Ad-hoc-Programmen gehörigen Haushaltspläne, aus denen die Vergütungen und Kosten von Ad-hoc-ANE gedeckt werden, Beiträge von an diesen Projekten und Programmen teilnehmenden Drittländern umfassen.Unbeschadet des Artikels 1 Absatz 2 bewirken solche Beiträge nicht, dass Staatsangehörige der betreffenden Drittländer zu Einstellungsverfahren für Ad-hoc-ANE zugelassen werden.