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Die Abordnung erfolgt durch einen Briefwechsel zwischen dem Hauptgeschäftsführer der Agentur und der Ständigen Vertretung oder Mission des betreffenden Mitgliedstaats, gegebenenfalls der Organisation oder Einrichtung. In dem Briefwechsel ist der Ort der Abordnung und die Funktionsgruppe, der der ANE angehören wird, Funktionsgruppe Administration (AD) oder Funktionsgruppe Assistenz (AST), anzugeben. In dem Briefwechsel ist ferner die Direktion/das Referat, zu der bzw. dem der ANE abgeordnet wird, zu nennen und eine detaillierte Beschreibung der von dem ANE wahrzunehmenden Aufgaben vorzunehmen. Ein Exemplar der Regelung für zur Agentur abgeordnete nationale Experten wird dem Briefwechsel beigefügt.
Die Abordnung erfolgt durch einen Briefwechsel zwischen dem Generaldirektor für Verwaltung des GSR und der Ständigen Vertretung des betreffenden Mitgliedstaats…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten können Beamte oder nationale Sachverständige befristet zur Agentur abordnen. Der Verwaltungsrat beschließt Vorschriften…
Die Agentur kann auf abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges Personal zurückgreifen, das nicht bei ihr beschäftigt ist. Der Verwaltungsrat…
In dem Briefwechsel nach Artikel 4 Absatz 1 ist die Person zu nennen, die in der Generaldirektion oder Direktion, in dem Referat oder der sonstigen…
Über Notwendigkeit und Dauer von Abordnungen entscheidet der Hohe Vertreter im Benehmen mit dem Direktor des SATCEN. Im Einvernehmen mit dem Direktor können…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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