Art. 26 32015D1027
Aufgabenbeschreibung
(1)
In dem Briefwechsel nach Artikel 4 Absatz 1 ist die Person zu nennen, die in der Generaldirektion oder Direktion, in dem Referat oder der sonstigen Dienststelle, zu der bzw. dem der AKDOK-Sachverständige abgeordnet wird, verantwortlich ist; ferner ist darin eine genaue Beschreibung der vom AKDOK-Sachverständigen wahrzunehmenden Aufgaben zu geben.
(2)
Der AKDOK-Sachverständige erhält von der in Absatz 1 genannten verantwortlichen Person Anweisungen zu den zu erfüllenden spezifischen Aufgaben.