Art. 40 32016D1353
Rechnungsführungsgrundsätze
Die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen, einschließlich Informationen zu den Verfahren der Rechnungsführung, werden in einer Weise dargestellt, die gewährleistet, dass sie stichhaltig, sachlich richtig, vergleichbar und verständlich sind. Die Jahresabschlüsse werden gemäß Artikel 39 erstellt.