Art. 41 32016D1353
Rechnungsführungssystem
(1)
Das Rechnungsführungssystem ist untergliedert in eine Finanzbuchführung und eine Haushaltsbuchführung. Diese werden nach Kalenderjahren in Euro geführt.
(2)
In der Finanzbuchführung werden die Vorfälle und Vorgänge, die sich auf die Wirtschafts-, Finanz- und Vermögenslage der Agentur auswirken, nach der Methode der doppelten Buchführung chronologisch nachgezeichnet.
(3)
Die Haushaltsbuchführung bietet eine ausführliche Aufzeichnung der Ausführung des Haushaltsplans der Agentur. Sie dokumentiert alle Einnahmen- und Ausgabenvorgänge.