Art. 42 32016D1353
Bestandsverzeichnisse
Die Agentur führt mengen- und wertmäßige Bestandsverzeichnisse aller Sachanlagen, immateriellen Anlagen und Finanzanlagen, aus denen ihr Vermögen besteht. Die Agentur prüft die Übereinstimmung der Bestandsverzeichnisse mit dem tatsächlichen Bestand.