Erwägungsgrund 4 32016D1366
Am 27. Januar 2014 erließ die Kommission den Beschluss 2014/39/EU zur Bestätigung der Teilnahme Griechenlands an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts.