Erwägungsgrund 5 32016D1366
Mit Schreiben vom 13. April 2016, dessen Eingang von der Kommission am 18. April 2016 registriert wurde, hat Estland seine Absicht mitgeteilt, an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts teilzunehmen.