Erwägungsgrund 8 32016D1366
Die Kommission sollte die im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 für Estland erforderlichen Übergangsmaßnahmen annehmen.
Die Kommission sollte die im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 für Estland erforderlichen Übergangsmaßnahmen annehmen.