Erwägungsgrund 4 32016D0014
Dieser revidierte Zeitrahmen wird in Situationen, in denen die nationalen Zentralbanken (NZBen) von Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, auf der Grundlage der Empfehlung EZB/2014/7 mit den Zentralbanken des Eurosystems zusammenarbeiten, auch für diese NZBen gelten.