Erwägungsgrund 3 32016D0014
Aufgrund der Anzahl und Komplexität der vorgesehenen statistischen Berichtsanforderungen muss der im Beschluss EZB/2014/6 festgesetzte Zeitrahmen für die Umsetzung verlängert werden, damit dem ESZB ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Erhebung von granularen Kreditdaten zur Verfügung steht. Da erhebliche Zeit verstreichen wird, bevor die tatsächliche Berichterstattung beginnt, sollte der in Artikel 1 des Beschlusses EZB/2014/6 enthaltene Zeitrahmen für den Abschluss der Vorbereitungsphase durch einen Termin ersetzt werden, der sicherstellt, dass die Vorbereitungsphase endet, wenn die Berichterstattung gemäß dem langfristigen Rahmenwerk für die Erhebung granularer Kreditdaten beginnt.