Art. 4 32016D0152
1.
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert.
2.
Deutschland stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort und tatsächlich zurückgefordert.
Deutschland stellt sicher, dass dieser Beschluss binnen vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.