Erwägungsgrund 3 32016D0016
Am 10. März 2016 hat der EZB-Rat beschlossen, sein oben genanntes Ankaufprogramm auszuweiten und ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate sector purchase programme — CSPP) als Teil seiner einheitlichen Geldpolitik und in Verfolgung seines Preisstabilitätsziels anzustoßen. Der Beschluss wurde erlassen, um die Wirkung der durch das Eurosystem getätigten Ankäufe von Vermögenswerten auf die Finanzierungsbedingungen der Realwirtschaft weiter zu verstärken und in Verbindung mit anderen geldpolitischen Sondermaßnahmen für eine weiter akkommodierende Ausrichtung der Geldpolitik zu sorgen und damit mittelfristig zu einer Rückkehr der Inflationsraten auf ein Niveau von unter, aber nahe 2 % beizutragen.