Art. 7 32020D0440BESCHLUSS (EU) 2020/440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. März 2020 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17)
Mit Ausnahme von Wertpapieren, welche die Bonitätsanforderungen für Wertpapiere, die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors…
Art. 1 32025D1241BESCHLUSS (EU) 2025/1241 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (EZB/2025/21)
Artikel 7 des Beschlusses (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) erhält folgende Fassung: Wertpapierleihgeschäfte Mit Ausnahme von Wertpapieren, welche die…
Art. 1 32016D0016Einführung und Anwendungsbereich des unmittelbaren Ankaufs von Unternehmensanleihen
Das CSPP ist hiermit eingeführt. Im Rahmen des CSPP können ausgewählte Zentralbanken des Eurosystems notenbankfähige Unternehmensanleihen von zugelassenen…
Art. 1 32024D2819BESCHLUSS (EU) 2024/2819 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (EZB/2024/29)
Artikel 7 des Beschlusses (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) erhält folgende Fassung: Wertpapierleihgeschäfte Mit Ausnahme von Wertpapieren, welche die…
Art. 1 Nr. 1 32024D2818BESCHLUSS (EU) 2024/2818 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2024/28)
Artikel 6 erhält folgende Fassung: Zugelassene Geschäftspartner Die folgenden Geschäftspartner sind für das CSPP, sowohl für unmittelbare Geschäfte als auch für…