Erwägungsgrund 8 32016D0016
Im Einklang mit den anderen Bestandteilen des APP sollten die Tilgungszahlungen aus den notenbankfähigen marktfähigen Schuldtiteln, die im Rahmen des CSPP erworben wurden, bei Fälligkeit der zugrunde liegenden Schuldtitel so lange wie erforderlich reinvestiert werden und somit zu günstigen Liquiditätsbedingungen und einer angemessenen geldpolitischen Ausrichtung beitragen.