Art. 1 32016D1846
Die progressive Struktur des Gesundheitsbeitrags der Unternehmen der Tabakindustrie und die Bestimmungen über die Verringerung der Steuerschuld durch das Tätigen bestimmter Investitionen, die Ungarn mit dem Gesetz XCIV von 2014 über den Gesundheitsbeitrag der Unternehmen der Tabakindustrie eingeführt hat, stellen mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar, die unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt wurden.