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Zu einer Verletzung der Sicherheit kommt es durch eine Handlung oder Unterlassung seitens einer Person, mit der gegen die im vorliegenden Beschluss festgelegten Sicherheitsvorschriften verstoßen wird.
Eine Kenntnisnahme von FIDUCIA-Informationen durch Unbefugte liegt vor, wenn FIDUCIA-Informationen infolge einer Verletzung der Sicherheit ganz oder teilweise an unbefugte oder an nicht als befugt geltende Personen weitergegeben wurden.
Verletzungen oder vermutete Verletzungen der Sicherheit werden der Sicherheitsbehörde unverzüglich gemeldet.
Wird bekannt oder besteht berechtigter Grund zu der Annahme, dass FIDUCIA-Informationen Unbefugten zur Kenntnis gelangt oder verloren gegangen sind, trifft die Sicherheitsbehörde in enger Abstimmung mit dem Präsidenten und dem Kanzler des Gerichtshofs nach Maßgabe der geltenden Vorschriften alle geeigneten Maßnahmen, um
die Hauptpartei, die die betroffenen Auskünfte oder Unterlagen vorgelegt hat, darüber zu informieren,
bei der zuständigen Behörde die Einleitung einer Verwaltungsuntersuchung zu beantragen,
den potenziellen Schaden für die Sicherheit der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten oder für die Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen einzuschätzen,
zu verhindern, dass ein solcher Vorfall sich wiederholt, und
die zuständigen Stellen über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Gegen jede Person, die für eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften des vorliegenden Beschlusses verantwortlich ist, können disziplinarische Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften ergriffen werden. Gegen jede Person, die für die Kenntnisnahme von FIDUCIA-Informationen durch Unbefugte oder für den Verlust solcher Informationen verantwortlich ist, können gemäß den geltenden Rechtsvorschriften Disziplinarmaßnahmen ergriffen und/oder kann gerichtlich vorgegangen werden.
Unterrichtung der anderen Aufsichtsstellen und der Öffentlichkeit über Sicherheitsverletzungen oder Integritätsverluste gemäß Artikel 19 Absatz 2;
die zuständigen Stellen über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
ordnet sie gegebenenfalls eine Untersuchung nach Maßgabe von Artikel 13 an, wenn feststeht oder vermutet wird, dass FIDUCIA-Informationen Unbefugten zur…
die zuständigen Stellen über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Der Zugang zu FIDUCIA-Informationen kann nur Personen gewährt werden, die — Kenntnis von solchen Informationen haben müssen; — die zum Zugang zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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