Art. 14 32016D2386
Das FIDUCIA-Büro verwirklicht den Schutz der FIDUCIA-Informationen in Anwendung des vorliegenden Beschlusses.
Die Sicherheitsbehörde ist für die ordnungsgemäße Anwendung des vorliegenden Beschlusses zuständig. Dabei
führt sie das Sicherheitskonzept des Gerichtshofs der Europäischen Union durch und überprüft es in regelmäßigen Zeitabständen;
überwacht sie die Durchführung des vorliegenden Beschlusses durch das FIDUCIA-Büro;
ordnet sie gegebenenfalls eine Untersuchung nach Maßgabe von Artikel 13 an, wenn feststeht oder vermutet wird, dass FIDUCIA-Informationen Unbefugten zur Kenntnis gelangt oder verloren gegangen sind;
führt sie regelmäßige Inspektionen der Sicherheitsvorkehrungen durch, die zum Schutz der FIDUCIA-Informationen in den Räumen des FIDUCIA-Büros getroffen wurden.