Erwägungsgrund 1 32016D0414
Das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (im Folgenden „Übereinkommen“) vereinfacht die Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke zwischen den Vertragsstaaten. Es erleichtert auf diese Weise die justizielle Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Zivil- und Handelsstreitigkeiten.