Erwägungsgrund 6 32016D0414
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.