Erwägungsgrund 2 32016D0455
Als Vertragspartei des SRÜ hat die Union an der Seite ihrer Mitgliedstaaten an der unbefristet eingesetzten informellen VN-Ad-hoc-Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) zu Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb von Gebieten unter nationaler Hoheitsgewalt teilgenommen. Bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde vorgeschlagen, im Rahmen des SRÜ ein internationales rechtsverbindliches Instrument betreffend die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt (im Folgenden „Instrument“) zu entwickeln.