Erwägungsgrund 4 32016D0455
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des SRÜ. Die Union sollte an der Seite ihrer Mitgliedstaaten an den Verhandlungen über die Elemente des Entwurfs eines Instruments im Vorbereitungsausschuss teilnehmen. Die Beteiligungsrechte der Union in Bezug auf die Sitzung dieses Ausschusses sind von Ziffer 1 Buchstabe j der Resolution 69/292 abgedeckt.