Erwägungsgrund 6 32016D0455
Die Angelegenheiten, die Gegenstand der Verhandlungen sind, können sowohl in die Zuständigkeit der Union als auch in die der Mitgliedstaaten fallen —
Die Angelegenheiten, die Gegenstand der Verhandlungen sind, können sowohl in die Zuständigkeit der Union als auch in die der Mitgliedstaaten fallen —