Art. 2 Abs. 1 32015D0798BESCHLUSS (EU) 2015/798 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission — im Namen der Europäischen Union — Änderungen des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, auszuhandeln
Die Kommission verhandelt in Abstimmung mit dem vom Rat benannten Sonderausschuss und in Übereinstimmung mit den im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen…
Art. 2 32022D2349BESCHLUSS (EU) 2022/2349 DES RATES vom 21. November 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Unionüber ein Übereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Die in Artikel 1 genannten Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ geführt, die als Sonderausschuss im…
Art. 4 32024D1293BESCHLUSS (EU) 2024/1293 DES RATES vom 29. April 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Änderungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Landverkehr“ des Rates geführt, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird.
Art. 2 32024D0995BESCHLUSS (EU, Euratom) 2024/995 DES RATES vom 12. März 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über institutionelle Bestimmungen in Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Bezug zum Binnenmarkt, über ein Abkommen über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union und über ein Abkommen, das die Grundlage für den ständigen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Zusammenhalt der Union bildet
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „EFTA“, die gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV als Sonderausschuss tätig wird, und auf der Grundlage der im…
Art. 2 Abs. 1 32022D0451BESCHLUSS (EU) 2022/451 DES RATES vom 3. März 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sowie über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Gesundheitswesen“ geführt, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird.