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Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 1. April 2016 auf von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel anzuwenden sind und dass solche Schuldtitel den in der Leitlinie (EU) 2016/65 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/35) festgelegten Standardabschlägen unterliegen —
Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 21. August 2018 auf von der Hellenischen…
Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil…
Ausnahmsweise wurden durch den Beschluss EZB/2013/13 die auf von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel…
Abweichend von den Bonitätsanforderungen des Eurosystems für marktfähige Sicherheiten gelten die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems gemäß Artikel 8 der…
Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil…
Abweichend von den Bonitätsanforderungen des Eurosystems für marktfähige Sicherheiten sieht Artikel 8 Absatz 2 der Leitlinie EZB/2014/31 vor, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.