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Aufgrund eines Ersuchens der Republik Zypern wurde das Programm des Internationalen Währungsfonds mit Wirkung vom 7. März 2016 beendet . Gemäß Artikel 1 der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität zwischen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Republik Zypern und der Central Bank of Cyprus läuft das ESM-Programm am 31. März 2016 aus. Infolgedessen kann die Republik Zypern ab 1. April 2016 nicht länger als Mitgliedstaat angesehen werden, für den ein Programm der Europäischen Union/des Internationalen Währungsfonds besteht. Ab diesem Zeitpunkt sind die Bedingungen für die temporäre Aussetzung der Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems für von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Leitlinie EZB/2014/31 nicht mehr erfüllt.
Gemäß Artikel 1 der Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität zwischen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Hellenischen Republik, der Bank of…
Zypern hat sein Anpassungsprogramm im März 2016 beendet. Allerdings ist die wirtschaftliche Situation in Zypern immer noch fragil, wie die niedrige…
Die zyprischen Behörden ersuchten um finanziellen Beistand der Union, der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und des Internationalen Währungsfonds…
Ausnahmsweise wurden durch den Beschluss EZB/2013/13 die auf von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel…
Im März 2016 beendete Zypern sein dreijähriges makroökonomisches Anpassungsprogramm, das die Umsetzung einer ehrgeizigen Reformagenda beinhaltete und zur…
Derzeit gilt die Republik Zypern gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Leitlinie EZB/2014/31 als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets, der im Sinne von Artikel 8…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.