Beschluss (EU) 2016/815 des Rates vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Übereinkommen“), wurde am 26. Juli 1995 unterzeichnet und ist am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32016D0815
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