Erwägungsgrund 4 32016D0815
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Zu diesen Übereinkünften und Protokollen gehören unter anderem das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997. Die betreffenden Übereinkünfte und Protokolle treten für Kroatien zu dem vom Rat festgelegten Zeitpunkt in Kraft.