Beschluss (EU) 2016/815 des Rates vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte hat der Rat zu beschließen, alle Anpassungen vorzunehmen, die auf Grund des Beitritts zu den in Anhang I der Beitrittsakte genannten Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind —
Erwägungsgrund 5 32016D0815
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