Beschluss (EU) 2016/815 des Rates vom 17. Mai 2016 betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zum Protokoll vom 27. September 1996, zum Protokoll vom 29. November 1996 sowie zum Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 zu jenem Übereinkommen
Das Übereinkommen wurde ferner ergänzt durch das Zweite Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Zweites Protokoll vom 19. Juni 1997“), das am 19. Mai 2009 in Kraft getreten ist.
Erwägungsgrund 3 32016D0815
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