Erwägungsgrund 1 32016D0883
Ziel der Durchführungsbestimmungen für Standard-Sicherheitsmaßnahmen, Alarmstufen und Krisenmanagement ist es, ein passendes Schutzniveau für die physische Unversehrtheit von Personen, Räumlichkeiten oder sonstigen Vermögenswerten zu bieten, das in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Risiken steht, sowie effizient und planmäßig Sicherheit zu gewährleisten.