Beschluss (EU, Euratom) 2016/883 der Kommission vom 31. Mai 2016 über Durchführungsbestimmungen für Standard-Sicherheitsmaßnahmen, Alarmstufen und Krisenmanagement in der Kommission gemäß Artikel 21 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 über Sicherheit in der Kommission
Der Beschluss 2007/65/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32016D0883
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