Erwägungsgrund 10 32016D0915
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf das innerhalb der ICAO-Gremien zu erarbeitende internationale Instrument, das dazu führen soll, dass ab 2020 an ein einheitlicher globaler marktbasierter Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr angewandt wird, festzulegen.