Erwägungsgrund 2 32017D1002
Die geplante Bürgerinitiative dient folgenden Zielen: „Die vorgeschlagenen Bestimmungen des Unionsrechts sollten die Mitgliedstaaten verpflichten: 1) durch positive Motivation darauf hinzuwirken, dass Extremismus im Binnenmarkt gekennzeichnet und ausgeschlossen wird; 2) durch Transparenz die (finanzielle) Unterstützung von Extremismus für alle Bürger/innen und Unternehmen einfach ersichtlich zu machen und 3) durch Maßnahmen des Arbeitsrechts und des Schadenersatzes für eine wirksame Bekämpfung von Extremismus im Binnenmarkt zu sorgen.“