Erwägungsgrund 3 32017D1002
Im Einklang mit Artikel 114 AEUV können Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge erlassen werden, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.