Erwägungsgrund 8 32017D1191Nach Ansicht des Rates wurde das übermäßige Defizit in Kroatien korrigiert, sodass der Beschluss 2014/56/EU aufgehoben werden sollte.
Art. 1 32016D1023BESCHLUSS (EU) 2016/1023 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/289/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Slowenien
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Sloweniens übermäßiges Defizit korrigiert worden ist.
Art. 1 32017D1789BESCHLUSS (EU) 2017/1789 DES RATES vom 25. September 2017 zur Aufhebung der Entscheidung 2009/415/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit Griechenlands korrigiert worden ist.
Art. 1 32016D1022BESCHLUSS (EU) 2016/1022 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/401/EU über das Bestehen eines übermäßigen öffentlichen Defizits in Zypern
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Zyperns übermäßiges Defizit korrigiert worden ist.
Art. 1 32007D0490ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 5. Juni 2007 zur Aufhebung der Entscheidung 2003/89/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Deutschland (2007/490/EG)
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit Deutschlands korrigiert wurde.