Erwägungsgrund 1 32016D1022
Mit dem Beschluss 2010/401/EU hat der Rat am 13. Juli 2010 auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgestellt, dass ein übermäßiges Defizit in Zypern bestand. Der Rat hielt fest, dass nach der Datenmeldung der zyprischen Behörden vom April 2010 in Zypern im Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 6,1 % des BIP bestand und der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP somit überschritten wurde. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand sollte den Planungen zufolge im Jahr 2010 62 % des BIP erreichen, er würde damit über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP liegen.