Erwägungsgrund 3 32017D1541
Eine schrittweise Verringerung des Verbrauchs und der Herstellung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen ist erforderlich, um den Beitrag dieser Stoffe zum Klimawandel zu verringern und ein uneingeschränktes Inverkehrbringen dieser Stoffe zu verhindern, insbesondere in Entwicklungsländern.