Erwägungsgrund 4 32017D1541
Die Kigali-Änderung ist ein notwendiger Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris, das mit dem Beschluss (EU) 2016/1841 des Rates genehmigt wurde, im Hinblick auf die Bestrebungen, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und die Anstrengungen, ihn auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.