Erwägungsgrund 5 32017D0190
Frankreich erläuterte, dass ein gleichwertiges Schutzniveau mit anderen Mitteln erreicht werden könne. Diese Mittel bestünden darin, dass der Luftfahrzeughersteller erklären müsse, dass die einzubauenden Motoren denen entsprechen, die in seiner Produktionslinie eingebaut werden, und dass diese Motoren von qualifiziertem Personal und gemäß dem geltenden Luftfahrzeuginstandhaltungshandbuch eingebaut werden müssten, das die notwendigen Informationen für den Aus- und Einbau dieser Motoren enthält.