Beschluss (EU) 2017/190 der Kommission vom 1. Februar 2017 zur Ermächtigung Frankreichs, gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Genehmigung in Abweichung von bestimmten gemeinsamen Vorschriften für die Flugsicherheit für den Einbau von Komponenten zu erteilen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 458)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des EASA-Ausschusses —
Erwägungsgrund 8 32017D0190
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