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Des Weiteren ist es wünschenswert, einen Zeitpunkt festzulegen, ab dem diese Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das VIS gelten sollten, wie es gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates für Bulgarien und Rumänien festgelegt ist. Das sollte geschehen, sobald eu-LISA bestätigt hat, dass alle entsprechenden umfassenden Tests erfolgreich abgeschlossen wurden.
Die im Anhang genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das VIS gelten für Bulgarien und Rumänien untereinander und in ihren Beziehungen zu dem…
Für Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien stellen die Bestimmungen dieser Verordnung, die das SIS und das VIS betreffen, auf dem Schengen-Besitzstand…
Da Kroatien die erforderlichen technischen und rechtlichen Vorkehrungen für die Verarbeitung von SIS-Daten und den Austausch von Zusatzinformationen getroffen…
Am 26. April 2010 hat der Rat festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten die einschlägigen Bedingungen erfüllt haben. Daher kann ein Zeitpunkt…
Der Rat hat am 12. Oktober 2017 den Beschluss (EU) 2017/1908 angenommen, mit dem einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem…
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Beitrittsakte von 2005 sind die anderen als die in Anhang II der genannten Akte aufgeführten Bestimmungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.