Erwägungsgrund 5 32021D1277
Seit dem 7. Dezember 2020 hat der Rat wiederholt seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Lage in Libanon zum Ausdruck gebracht. Trotz wiederholter Appelle der Union und anderer einschlägiger internationaler Akteure an die politischen Kräfte und Interessenträger in Libanon, im nationalen Interesse zu handeln und die Bildung einer mit allen Befugnissen ausgestatteten Regierung, die den dringenden Bedürfnissen des Landes gerecht werden und die entscheidenden Reformen durchführen kann, nicht länger hinauszuzögern, sind bei der Regierungsbildung keine Fortschritte zu verzeichnen. Seit dem Rücktritt der vorherigen Regierung im August 2020 sind über elf Monate vergangen, und es ist neun Monate her, seit das libanesische Parlament im Oktober 2020 einen neuen designierten Ministerpräsidenten benannt hat, der im Juli 2021 zurückgetreten ist.