Art. 2 32023D2916BESCHLUSS (EU) 2023/2916 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf den Versammlungen der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/1582
Die jährliche Festlegung des von der Union auf den Versammlungen der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2810BESCHLUSS (EU) 2023/2810 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/862
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der WCPFC zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32024D0395BESCHLUSS (EU) 2024/395 DES RATES vom 16. Januar 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/824
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der erweiterten Kommission zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2807BESCHLUSS (EU) 2023/2807 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/868
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der ICCAT zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 1 Abs. 2 32021D1875BESCHLUSS (EU) 2021/1875 DES RATES vom 22. Oktober 2021 über den im Namen der Union bei den jährlichen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich zur Einigung auf zulässige Gesamtfangmengen zu vertretenden Standpunkt
Die Festlegung des Standpunkts der Union gemäß Absatz 1 erfolgt jährlich gemäß Artikel 2.