Erwägungsgrund 1 32021D1875
Am 29. April 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) angenommen. Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit trat am 1. Mai 2021 in Kraft.