Erwägungsgrund 4 32017D0022
In Fällen, in denen die Kriterien, wie sie in diesem Ermächtigungsbeschluss niedergelegt sind, für die Verabschiedung eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt werden, sollten Beschlüsse über die Übermittlung von vertraulichen statistischen Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss auf Vorschlag des Direktoriums vom EZB-Rat verabschiedet werden.